Sie bezeichnet den Lautwert "t" und war an den altnordischen Himmels- und Kriegsgott "Tyr" angelehnt. Während des Dritten Reiches wurde sie von der Reichsführerschule der SA, von einer SS-Division und im Leistungsabzeichen der HJ benutzt. Zuletzt entschied das Landgericht Neuruppin am 14. November 2004 im Zusammenhang mit dem Logo der Kleidermarke "Thor Steinar", dass ihre Verwendung gemäß § 86a StGB strafbar ist. Das Logo zeigte die Tyr-Rune in Kombination mit der Wolfsangel.