Am 10. März veröffentlichte "Endstation rechts", ein Projekt der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD Mecklenburg-Vorpommern, unter http://www.endstation-rechts.de/news/kategorie/mode/artikel/umstrittenes-geschaeft-in-hannover-verkauf-von-thor-steinar-klamotten-untersagt.html, vom Autoren Oliver Cruzcampo, dass ein umstrittenes Geschäft in Hannover der Verkauf von Thor Steinar-Klamotten per Gerichtsurteil untersagt wurde. Wir denken, dass dies doch auch für uns Glinder eine Chance ist, diesem unsäglichem Laden endlich den Garaus zu machen.

 

Aber bildet euch eine eigene Meinung.

 

Umstrittenes Geschäft in Hannover: Verkauf von Thor Steinar-Klamotten untersagt

 

Pleite für den Thor Steinar-Laden in Hannover: Die umstrittene Marke darf nicht mehr verkauft werden. Das Amtsgericht Hannover hat damit einer Klage der Eigentümerversammlung stattgegeben. Gegen das Geschäft hatte es in der Vergangenheit immer wieder Proteste gegeben.

In der Podbielskistr. 159 in Hannover darf ab sofort keine Kleidung der Marke Thor Steinar verkauft werden. Das hat am Dienstagmittag das Amtsgericht Hannover entschieden und damit einer Klage der Eigentümerversammlung des Gebäudes Recht gegeben. Diese wollte damit eine Unterlassung des Vertriebs von Bekleidung der bei Neonazis beliebten Marke erreichen, auch die zusätzlich angebrachten Plastikscheiben sollten entfernt werden.

In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, dass für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise bis zu sechs Monate Ordnungshaft angedroht würden. Außerdem hat die Mieterin die, von ihr vor den eigentlichen Schaufenstern angebrachten, Plexiglasscheiben zu entfernen. Die Eigentümerin sei zudem verurteilt worden, Maßnahmen zu ergreifen, um die rechtswidrige Nutzung des Ladenlokals zu beenden. Der Mietvertrag habe am zum 1. September begonnen und sei auf zehn Jahre ausgelegt. Der monatliche Mietzins für die ca. 90 Quadratmeter betrage monatlich 2000 Euro.

Das Gericht habe zudem festgestellt, „dass die Eigentümergemeinschaft einen Anspruch auf Vornahme aller Maßnahmen hat, die dafür sorgen, dass in dem Laden keine Bekleidung der Marke „Thor-Steinar" angeboten wird. Bekleidung dieser Marke ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aufgrund ihres Zusammenhanges mit einer rechtsradikalen Gesinnung nicht als unbedenklich einzustufen. Durch den Vertrieb dieser Bekleidung ist es Demonstrationen und Farbbeutelattacken gekommen, was eine Störung des Eigentumsrechts der übrigen Miteigentümer ist.“

Die Vermietung des Geschäfts hätte zudem vom Hausverwalter genehmigt werden müssen, das sei jedoch nicht erfolgt. Auch die Plexiglasscheiben müssten entfernt werden, da diese eine bauliche Veränderung darstellen, die ohne die dafür notwendige Genehmigung der Eigentümergemeinschaft angebracht wurden.

Die Gegenseite hat nun laut einem Sprecher des Gerichts einen Monat Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Bis dahin könnte gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 Euro vorerst weiterhin Thor Steinar-Kleidung über den Ladentisch gehen. Dennoch seien in dem Laden bereits erste Umzugskisten gesichtet worden – möglicherweise finden sich Eigentümerin und Mieterin also mit dem Urteil ab.

 

 

Hier die Pressemitteilung vom Amtsgericht Hannover:

Das Amtsgericht Hannover hat heute durch RiAG Dr. Matthias Löffler die Eigentümerin und die Mieterin eines Ladenlokals in der Podbielskistraße verurteilt, weitere Störungen der Eigentümergemeinschaft zu unterlassen. Der Mieterin wurde untersagt, Bekleidung der Marke Thor-Steinar in dem Ladenlokal zu vertreiben. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 €, ersatzweise bis zu 6 Monate Ordnungshaft angedroht. Außerdem hat die Mieterin die, von ihr vor den eigentlichen Schaufenstern angebrachten, Plexiglasscheiben zu entfernen. Die Eigentümerin wurde verurteilt, alle rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die rechtswidrige Nutzung des Ladenlokals zu beenden.

Die Eigentümerin vermietete beginnend ab dem 1.9.2013 für 10 Jahre, bis zum 31.8.2023 ihr Ladengeschäft an die Mieterin. Der Mietzins für die ca. 90 qm-Fläche beträgt monatlich 2000 €. Kurz vor der Eröffnung ließ die Mieterin vor die Schaufenster aus Sicherheitsgründen Plexiglasscheiben montieren. Die Mieterin bietet in dem Ladenlokal Bekleidung der Marke „Thor-Steinar" an, es kam in der Folge vor dem Laden häufig zu Demonstrationen, wobei auch Farbbeutel auf das Ladengeschäft geworfen wurden. Hierdurch kam es zu Verschmutzungen der Scheiben und der Gebäudefassade.

Das Gericht hat festgestellt, dass die Eigentümergemeinschaft einen Anspruch auf Vornahme aller Maßnahmen hat, die dafür sorgen, dass in dem Laden keine Bekleidung der Marke „Thor-Steinar" angeboten wird. Bekleidung dieser Marke ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aufgrund ihres Zusammenhanges mit einer rechtsradikalen Gesinnung nicht als unbedenklich einzustufen. Durch den Vertrieb dieser Bekleidung ist es Demonstrationen und Farbbeutelattacken gekommen, was eine Störung des Eigentumsrechts der übrigen Miteigentümer ist.

Darüber hinaus hätte die Vermietung des Ladens nach der Teilungserklärung vom Hausverwalter genehmigt werden müssen, was nicht erfolgt ist. Auch dies steht einer wirksamen Vermietung entgegen.

Auch sind die Plexiglasscheiben zu entfernen, da diese eine bauliche Veränderung darstellen, die ohne die dafür notwendige Genehmigung der Eigentümergemeinschaft angebracht wurden.

Az: 484 C 7548/14

Ansprechpartner: Pressedezernat Amtsgericht Hannover, jens.buck@justiz.niedersachsen.de, Tel: 0511/347-2391; 0163/3 47 33 24